Bonitätsgeprüfte Arbeitgeber
Faire Stundensätze
Verlässliche Bezahlung
Das Aktionsbündnis Fachkräfte e.V. verfolgt das Ziel, dass Fachkräfte und Subunternehmer aus aus Mittel- und Osteuropa langfristig lukrative Aufträge in Deutschland übernehmen können. Bei erstklassigen deutschen Auftraggebern, zu fairen Stundensätzen und mit transparenten Verträgen.
Das Aktionsbündnis besteht aus drei Firmen: dem Fachkräfte e.V., der GermanWorker sp.z o.o. und der W&W Personaleinsatz GmbH. Damit ein Projekt zur Zufriedenheit aller läuft, bedarf es klarer Regelungen: über das Vertragsverhältnis, die Kommunikation und den Geldfluss.
Übernimmt ein Auftragnehmer ein Projekt von einem deutschen Auftraggeber, braucht es einen Werkvertrag. Dieser Werkvertrag wurde von einem renommierten Fachanwalt für Baurecht entworfen und aus den Auftragserfahrungen der letzten Jahre vom Fachkräfte e.V. mit dem Anwalt gemeinsam weiterentwickelt. Ein Musterwerkvertrag ist über den Download-Bereich dieser Website frei zugänglich.
Kundenberater des Fachkräfte e.V. besprechen mit dem deutschen Auftraggeber Eckdaten wie Startzeitpunkt des Auftrags, Laufzeit oder Anforderungen an die Kolonne. Auf dieser Basis schließen der deutsche Fachkräfte e.V. und der Auftraggeber einen Vermittlungsauftrag. Der Vermittlungsauftrag hält das gesuchte Profil des Auftragnehmers genau fest.
Der Fachkräfte e.V. schreibt das verfügbare Projekt auf der Website aus – an bestehende Partner und an neue Interessenten. Ist der passende Auftragnehmer gefunden, erhält dieser über den Fachkräfte e.V. vom deutschen Auftraggeber einen schon unterschriebenen Werkvertrag. Der Auftragnehmer unterschreibt den Werkvertrag ebenfalls und sendet ihn an den Fachkräfte e.V., der ihn wiederum an den deutschen Auftraggeber weiterleitet. Der Werkvertrag wird somit gültig.
Besteht noch keine Zusammenarbeit, muss sich der Auftragnehmer vorher registrieren. Anschließend meldet sich ein Mitarbeiter des Fachkräfte e.V. beim Auftragnehmer für ein Kennenlerngespräch, getreu dem Motto des Aktionsbündnisses: „Wir bringen zusammen, was zusammenpasst!“
Gut zu wissen: Über den Vertrag in Verbindung mit den vom Auftragnehmer oder einer seiner Vertrauenspersonen unterschriebenen Abnahmeprotokollen ist die Unanfechtbarkeit einer Forderung gesichert.
Wichtig für die Auftragnehmer: Die Kundenberater des Fachkräfte e.V. sind sich bewusst, dass sie eine Fürsorgepflicht gegenüber dem Auftragnehmer haben. Sie schließen nur mit bonitätsgeprüften Auftraggebern und Geschäftsführern Verträge! Die Bedingungen an den deutschen Auftraggeber lauten: Er muss – soweit es prüfbar ist – im Allgemeinen einen positiven Ruf haben und mindestens 2 Jahre am Markt tätig sein. Er muss mindestens einen Jahresabschluss veröffentlicht haben und er muss von einem Bonitätsprüfportal für bonitätswürdig befunden werden.
Der Fachkräfte e.V. kommuniziert mit dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer – während des laufenden Einsatzes und danach. Der große Vorteil für den Auftragnehmer: Er kann über den Fachkräfte e.V. mehrere Projekte besetzen, hat aber nur einen Ansprechpartner. 1 Anruf – 10 Anliegen geklärt! Als erfahrener Personal- und Projektdisponent versteht der Fachkräfte e.V. die Bedürfnisse des Auftragnehmers und setzt sich beim deutschen Auftraggeber für ihn ein.
Weil exakte Kommunikation auch Mentalitätssache ist, gibt es die GermanWorker sp.z o.o. Die GermanWorker sp.z o.o. ist der polnische Gesprächspartner für polnische Auftragnehmer. Die polnischen Mitarbeiter beantworten alle Fragen und helfen bei Vorbereitungen wie beim Beschaffen von Unterlagen.
Die Kommunikation zwischen dem Fachkräfte e.V. und der GermanWorker sp.z o.o. läuft digital über eine bewährte Software. Sie funktioniert wie ein Ticketsystem. Die Vorteile: Aufgaben landen sofort beim richtigen Bearbeiter. Alle Informationen werden weitergeleitet. Nichts wird vergessen. Alles ist rückverfolgbar!
Nach Abschluss eines Vertrags zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer erteilt der Auftragnehmer der W&W Personaleinsatz GmbH eine Inkassovollmacht bezogen auf das jeweilige Projekt. Die Inkassovollmacht stellt Folgendes sicher: Die W&W Personaleinsatz GmbH darf Rechnungen im Namen des Auftragnehmers an den Auftraggeber stellen. Sie darf im Bedarfsfall auch Mahnungen für den Auftragnehmer an den Auftraggeber schreiben. Im Extremfall darf sie – nach Rücksprache mit dem Auftragnehmer – einen Anwalt beauftragen, die Forderung einzutreiben. Der Auftraggeber bestätigt mit seiner Unterschrift auf der Inkassovollmacht, dass er diese zur Kenntnis genommen hat. Übrigens: Auf der Rechnung ist vermerkt, dass der Auftraggeber den Betrag schuldbefreiend auf das Treuhandkonto der W&W Personaleinsatz GmbH überweisen muss.
Am Ende der Arbeitswoche sendet der Auftragnehmer per E-Mail seine unterschriebenen Stundenzettel inklusive der Tätigkeitsnachweise an die W&W Personaleinsatz GmbH. Die Stundenzettel werden umgehend geprüft. Anschließend stellt die W&W Personaleinsatz GmbH die Rechnung aus und übermittelt sie dem Auftraggeber. Gleichzeitig wird sie im Büro von W&W abgelegt. Kundenberater der W&W Personaleinsatz GmbH vereinbaren mit dem Auftraggeber das jeweilige Zahlungsziel. Als Standard ist ein Zahlungsziel von sieben Tagen vorgesehen. Das bedeutet: eine Woche arbeiten, am Ende der Woche wird verrechnet mit einer Woche Zahlungsziel. Danach kommt wöchentlich das Geld vom Arbeitgeber.
Damit die Zahlungseingänge genau überwacht werden können, überweist der Auftraggeber die Beträge auf ein speziell für den Auftragnehmer angelegtes Treuhandkonto, auf das die W&W Personaleinsatz GmbH Einblick hat. Zahlt der Auftraggeber nicht, sieht W&W das sofort und wird mit Mahnungen aktiv.
Bleibt der Zahlungseingang aus, ruft die W&W Personaleinsatz GmbH den Auftraggeber am Tag nach Rechnungsfälligkeit an. Ist zwei Tage danach immer noch kein Geld am Treuhandkonto, schreibt W&W die erste Mahnung. Bleibt die Rechnung nach der dritten Mahnung noch immer unbeglichen, fragt die W&W Personaleinsatz GmbH den Auftragnehmer, ob der Fall einem erfahrenen Anwalt mit Spezialisierung auf Baurecht und einer Kanzlei in Deutschland und Polen übergeben werden darf.
Der Anwalt nimmt den Auftragnehmer zum Klienten. Der Auftragnehmer braucht sich jedoch um nichts zu kümmern: Der Anwalt bekommt alle Unterlagen, die er zur Eintreibung der Forderung benötigt, von der W&W Personaleinsatz GmbH. Die Tätigkeit des Anwalts ist für den Auftragnehmer kostenlos, solange der Auftraggeber nichts bezahlt. Wenn der Auftraggeber bezahlt, zieht er eine faire Anwaltsgebühr ab. Die Höhe der Gebühr, die anteilig von der eingetriebenen Summe fällig wird, gibt der Anwalt vor Aufnahme seiner Tätigkeit bekannt. So kann der Auftragnehmer immer noch entscheiden, ob der Anwalt den Fall übernehmen soll oder nicht.
Die Gleichung ist einfach: Gute Arbeit gegen faire Bezahlung. Die Stundensätze gestalten sich so, dass nach Abzug der Dienstleistungsgebühr der Stundensatz für den Auftragnehmer weiterhin mehr als attraktiv bleibt. Gleichzeitig steht der Fachkräfte e.V. nicht nur dem Auftragnehmer, sondern auch dem Auftraggeber vor, während und nach einem Projekt als Disponent und Ansprechpartner zur Verfügung.
Kurz zusammengefasst beinhaltet die Gebühr, die der Auftragnehmer bezahlt, folgende Dienstleistungen: das Finden des deutschen Auftraggebers, dessen Prüfung, Ermittlung der Parameter für die Vertragsverhandlung, das Abgleichen des Profils des Auftragnehmers, Unterstützung bei der Unterkunftssuche, Kommunikation mit dem Auftraggeber in Projekt- und Finanzangelegenheiten, Rechnungslegung, Mahnwesen und die Organisation von Folgeprojekten – also alle Leistungen des Aktionsbündnisses Fachkräfte e.V. zusammen. Für diese Leistungen erhält das Aktionsbündnis pro Zahlung durch den Auftraggeber je nach Projekt und Konstellation einen variablen Prozentsatz zwischen 5 % und 15 % der Rechnungssumme als Dienstleistungsgebühr. Die genaue Höhe der Gebühr findet der Auftragnehmer, nachdem er sich registriert hat, innerhalb der Projektdetails. Die Kosten werden intern zwischen dem Fachkräfte e.V., der W&W Personaleinsatz GmbH und der GermanWorker sp.z. o.o. weiterverrechnt. Dem Auftraggeber entstehen keine weiteren Kosten.
Sollte der Auftraggeber weniger bezahlen als in Rechnung gestellt, minimieren sich die projektbezogenen Kosten für den Auftragnehmer. Solange der Auftraggeber nicht bezahlt, entstehen dem Auftragnehmer gar keine Kosten. Der Einfachheit halber wird die Gebühr von der Summe, die die W&W Personaleinsatz GmbH weiterüberweist, taggleich abgezogen. Die abgezogene Summe fasst W&W einmal pro Monat auf einer Sammelrechnung für die Buchhaltung des Auftragnehmers zusammen.
Die W&W Personaleinsatz GmbH verwaltet alle Dokumente. Benötigt der Auftragnehmer im Nachhinein noch Nachweise wie jene zu den geleisteten Stunden, Rechnungen, projektbezogene Unterlagen oder projekt- und finanzbezogene Kommunikationsbelege, stellt W&W ihm sofort alles zur Verfügung. Ein zusätzlicher Benefit für den Auftragnehmer: Als deutsches Unternehmen weiß die W&W Personaleinsatz GmbH genau Bescheid, welche Rechnungsvorschriften in Deutschland eingehalten werden müssen oder was dokumentiert werden muss, um im Streitfall den Hebel an der richtigen Stelle anzusetzen.
Um für den Auftragnehmer maximale Sicherheit zu gewährleisten, ist die W&W Personaleinsatz GmbH nicht nur Ansprechpartner in rechtlichen Fragestellungen. Sie erledigt treuhänderisch die wöchentliche Fakturierung und übermittelt die Rechnungen an den Auftraggeber. Die W&W verwendet für jeden Auftragnehmer – und somit auch für seinen Steuerberater – einen eigenen Rechnungsnummernkreis. Möchte der Auftragnehmer seine eigene Nummer heranziehen, kann er uns diese mit den abzurechnenden Stundenzetteln mitsenden. Dabei gilt zu beachten: Jede Nummer muss einzigartig, aber nicht zwingend fortlaufend sein. Sie darf aus Ziffern und Buchstaben bestehen und muss einem Zahlungseingang zugeordnet werden können. Sollte der Auftragnehmer dennoch selber die Rechnungen erstellen wollen um diese bei seinem Steuerberater einzureichen, müssen diese Rechnungen nicht an den Auftraggeber, sondern an die W&W Personaleinsatz GmbH zur Prüfung und Weiterleitung übermittelt werden. Sobald die Zahlung des Auftraggebers auf das Treuhandkonto eingeht, wird der Betrag abzüglich der Dienstleistungsgebühr taggleich an den Auftragnehmer überwiesen.
Jeder Auftragnehmer, der in Deutschland eine Bauleistung erbringen möchte und hier mit einem anderen Bauunternehmen zusammenarbeitet, braucht eine Freistellungsbescheinigung. Das deutsche Finanzamt verlangt diese Bescheinigung als Beweis dafür, dass es den Erbringer der Bauleistung, also den Auftragnehmer, als eingetragene Firma wirklich gibt. Andernfalls geht das Finanzamt davon aus, dass der Auftragnehmer kein Gewerbe hat. Da Firmen ohne Gewerbe keine Steuern zahlen, zieht das deutsche Finanzamt pauschal bei allen, die die Freistellungsbescheinigung nicht vorweisen können, 15 % Bauabzugssteuer ein. Die Freistellungsbescheinigung kann allerdings auch nachgereicht und somit die Bauabzugssteuer zurückgefordert werden. Wer keine allgemein gültige Freistellungsbescheinigung hat, kann beim Finanzamt eine solche Bescheinigung mithilfe des Vertrags, den er mit dem Auftraggeber geschlossen hat, beantragen. Dabei ist die W&W Personaleinsatz GmbH gerne behilflich.
Sobald ein Unternehmen ein angemeldetes Gewerbe im europäischen Ausland hat, benötigen die eingesetzten Monteure für die Arbeit in Deutschland eine A1-Bescheinigung. Die A1-Bescheinigung dient als Nachweis dafür, dass Sie krankenversichert sind. Die A1-Bescheinigung ist immer griffbereit zu halten; im Ernstfall benötigen ein deutscher Arzt oder ein deutsches Krankenhaus die Bescheinigung zur Abrechnung mit der Sozialkasse im Heimatland des Monteurs. Sie ist im jeweiligen Heimatland bei der zuständigen Sozialbehörde zu beantragen. Benötigt der Auftragnehmer hierbei Unterstützung, steht ihm die GermanWorker sp.z o.o. mit Rat und Tat zur Seite.
Für die A1-Bescheinigung reicht zum Nachweis auch die Kopie des eingereichten Antrages. Dieses Dokument genügt im Fall einer Prüfung durch deutsche Behörden auf der Baustelle – etwa durch den Zoll –, um die Richtigkeit oder die Legalität der Arbeit auf der Baustelle zu beweisen.
Wenn ein Auftragnehmer wissen möchte, wann er welche Bescheinigungen wie zum Beispiel jene der SOKA-Bau benötigt, berät ihn das Aktionsbündnis gerne kostenlos.